Knapp 8 Monate vor Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft in Südafrika blicken die Gastgeber weiterhin mit großer Spannung auf das Ereignis. Vor allem Geschäftsleute sehen die einmalige Chance, ihre Unternehmen in Szene zu setzen und bauen auf Zusatzaufträge und Werbung für den Standort Südafrika. Die anfängliche Begeisterung für die WM ist bei vielen von ihnen inzwischen jedoch verflogen.
Die FIFA nimmt als Veranstalterin der Fußball-Weltmeisterschaft nämlich sämtliche im Zuge einer Weltmeisterschaft entstehenden Rechte für sich in Anspruch. Dies betrifft beispielsweise Bild-, Rundfunk- und Fernseh- sowie Werberechte (Marketing-, Marken- und Urheberrechte). Die für die Werbung und das Marketing mit der WM so bedeutenden Werberechte hat die FIFA exklusiv an einen 17 Unternehmen umfassenden Kreis von sog. offiziellen Partnern, Sponsoren und nationalen Förderern vergeben. Die sechs FIFA-Partner Adidas, Hyundai, Coca Cola, Sony, Visa und Emirates Airlines sowie 6 weitere offizielle Sponsoren, zu denen beispielsweise der amerikanische Bierbrauer Budweiser, Continental oder McDonald's zählen, zahlten dabei jeweils rund 110 Millionen Euro, um die WM 2010 weltweit werblich nutzen dürfen. Daneben gibt es noch die nationalen Förderer, zu denen der südafrikanische Bankenriese First National Bank gehört. Sie zahlen weniger, dürfen die WM aber auch nur im Inland werblich nutzen. Insgesamt erwartet die FIFA für die WM 2010 in Südafrika Gesamteinnahmen von ca. 3 Milliarden Euro. Bei so viel Geld ist es verständlich, dass die Sponsoren vor Trittbrettfahrern geschützt werden möchten. Und das tut die FIFA auch in Südafrika sehr konsequent. So hat sie bereits seit 2004 eine Vielzahl von Marken für zahlreiche Waren und Dienstleistungen beim zuständigen Markenamt, dem Companies and Intellectual Property Registration Office of South Africa, registrieren lassen. Hierzu zählen beispielsweise "World Cup", "2010", "South Africa World Cup", "Soccer World Cup", "Football World Cup" "Twenty Ten" sowie die vorgenannten Bezeichnungen mit dem jeweiligen Zusatz "FIFA". Auch Begriffe mit Hinweisen auf die WM-Austragungsorte, wie beispielsweise "Johannesburg 2010" oder "Cape Town 2010" ließ sich die FIFA registrieren. Beispiele für registrierte Bildmarken sind das offizielle Logo der Fußball-Weltmeisterschaft 2010 sowie der Weltmeisterschaftspokal und das offizielle Maskottchen. Selbst der offizielle Slogan der WM 2010, "KeNako - Celebrate Africa's Humanity", was so viel heißt wie "Es ist Zeit - Feiert Afrikas Menschlichkeit", genießt markenrechtlichen Schutz in Südafrika. Unternehmen, die nicht zum Kreis der Partner, Sponsoren oder nationalen Förderer der FIFA gehören, ist es daher untersagt, im geschäftlichen Verkehr diese Marken oder verwechslungsfähige Bezeichnungen zu verwenden.
Rigoroses Vorgehen gegen Trittbrettfahrer
Wer gleichwohl mit FIFA-Marken unerlaubt wirbt, gegen den geht die FIFA ähnlich wie schon bei der WM 2006 rigoros vor. Laut FIFA-Angaben wurden bei der Weltmeisterschaft in Deutschland in insgesamt 84 Ländern rund 3.300 Urheberrechtsverletzungen aufgedeckt. Und auch in Verbindung mit der WM 2010 ist die FIFA bereits ein Jahr vor dem eigentlichen Ereignis gegen mehr als 127 Rechtsverletzungen vorgegangen. Überführte Trittbrettfahrer kann die FIFA auf Schadensersatz in Höhe der Lizenzgebühren, die ein offizieller Sponsor zu entrichten hätte, sowie Ersatz ihrer Anwaltskosten in Anspruch nehmen. Für kleinere Unternehmen kann dies existenzbedrohend sein. Kobus Oosthuizen kann dies bestätigen. Er betreibt in Pretoria die "Eastwoods Tavern", eine Sportsbar gegenüber dem örtlichen Loftus-Versfeld-Stadion, einem von 10 Spielorten für die WM 2010. Oosthuizen, der sich selbst als One-man-Show bezeichnet, hatte den Schriftzug "World Cup 2010" auf einem Schild über dem Eingang seiner Bar sowie Flaggen großer Fußballnationen nebst dem Hinweis "2010" auf dem Dach seines Pubs angebracht. Da es sich bei den Schriftzügen um registrierte FIFA-Marken handelt, erwirkte der Fußballweltverband Mitte Mai dieses Jahres beim High Court in Pretoria eine einstweilige Verfügung, die es Oosthuizen untersagt, die beanstandeten Schriftzüge weiter im Geschäftsverkehr zu nutzen. Dass Oosthuizen nach eigenen Angaben nicht beabsichtigte, Markenrechte der FIFA zu verletzen, sondern lediglich Werbung für Pretoria als Austragungsort der WM 2010 machen wollte, überzeugte das Gericht nicht. Laut Anwalt Owen Dean, dessen Kanzlei Spoor & Fisher die FIFA in der Angelegenheit vertrat, ist die Entscheidung des Gerichts ein großer Erfolg für die Fifa. Erstmalig habe die FIFA damit eine gerichtliche Entscheidung gegen Trittbrettfahrer erstritten. "Die Entscheidung ist damit eine Warnung an alle, die von der WM ohne eigenen Kostenbeitrag profitieren wollen", so Anwalt Dean.
Starke Werbebeschränkungen im öffentlichen Raum
Ihre rigorose Markenstrategie verfolgt die Fifa vor und während der WM besonders in den Austragungsorten. Für die Zeit der WM übernimmt die Fifa in allen 10 WM-Stadien das Hausrecht. Aber nicht nur im Stadion selbst, sondern auch in einer Bannmeile von rund einem Kilometer und auf den Einfallsstraßen zum Stadion ist Nicht-Sponsoren bereits mehrere Wochen vor der WM jegliche Werbung untersagt. Straßenhandel sowie Ambush Marketing auf Straßen und öffentlichen Plätzen, das heißt sämtliche der Fifa nicht genehmen Verkaufs- und Marketingaktivitäten von Nichtsponsoren, sind in den Ausrichterstädten während der WM ebenfalls verboten. Zwar kann die FIFA beispielsweise Plakatwerbung von Nichtsponsoren auf privatem Grund rechtlich nicht verbieten. Sie hat den Ausrichterstädten jedoch auferlegt, die geschilderten Werbe- und Verkaufsverbote umzusetzen, was die meisten in kommunalen Verordnungen inzwischen getan haben. Auch wenn es fraglich ist, inwieweit die jeweiligen Verordnungen verfassungsgemäß sind, drohen Nichtsponsoren, die die städtischen Auflagen verletzen, daher Bußgelder.
Viele rechtliche Grauzonen
Was in der Werbung mit der WM überhaupt möglich ist, ist vor diesem Hintergrund derzeit schwer zu sagen. Daran hat auch die südafrikanische Regierung ihren Anteil. Auf Antrag der FIFA machte der zuständige Minister für Handel und Industrie von einer Ermächtigung im südafrikanischen Handelsmarkengesetz (Merchandise Marks Act) Gebrauch, diverse - ohnehin schon beim Markenamt für die Fifa registrierte Marken - auch noch zu "geschützten Marken" im Sinne des Gesetzes zu erklären. "Außer den Fifa-Sponsoren und Medien darf daher niemand Marken wie "World Cup", "2010" oder "South Africa 2010" mit Bezug auf die WM 2010 nutzen" erläutert Roshana Kelbrick, Professorin für Marken- und Urheberrecht an der Universität von Afrika in Pretoria. Bei Zuwiderhandlungen drohen Schadensersatzklagen und sogar Gefängnis bis zu 5 Jahren. Da der ministerielle Schutz der FIFA-Marken - anders als für die beim Markenamt registrierten FIFA-Marken - für sämtliche Waren und Dienstleistungsklassen gilt und auch die nichtgeschäftsmäßige Nutzung der Marken umfasst, hält die Jura-Professorin die Verlautbarung des Handelsministers für zu weitgehend und verfassungswidrig. Gleichwohl ist der Erlass derzeit gültig, da er gerichtlich bislang noch nicht überprüft wurde. Angesichts der ungeklärten Rechtslage bewegt sich Werbung in Südafrika mit der Fußball-Weltmeisterschaft momentan in einer rechtlichen Grauzone. Anwalt Ron Wheeldon von der Kanzlei Wheeldon Attorneys aus Pretoria rät daher Unternehmen, die in Südafrika mit der Fußball-Weltmeisterschaft 2010 werben möchten, jede schlagwortartige Verwendung von Fifa-Marken in der Werbung zu unterlassen. Am rechtlich sichersten sei die bloße emotionale Anlehnung an das Ereignis, also der abstrakte Bezug auf Fußball, Fans und Stadien ohne ausdrückliche Erwähnung der Weltmeisterschaft. Auf diesem Weg erzielte der Elektrogerätehändler Media Markt während der WM 2006 in Deutschland ("Wir-holen-den-Titel-Kampagne") bekanntlich hohe Aufmerksamkeit.
Angaben zum Autor
Dr. Mirko Wittneben, LL.M. (Cape Town) ist Rechtsanwalt und Justitiar in Hamburg sowie langjähriger Vorstand der Deutsch-Südafrikanischen Juristenvereinigung e.V. Er berät sowohl südafrikanische Unternehmen in Deutschland als auch deutsche Unternehmen bei Investitionen in Südafrika.
(E-Mail: m.wittneben@gmx.de)